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Verbandskriterien "Tagungshotel"

         Tagungshotels

Das Leistungsspektrum eines professionellen Tagungshotels wird durch 7 Pflicht-Anforderungen, denen alle Kriterien thematisch zugeordnet sind, gekennzeichnet:

  1. Ein Tagungshotel muss über einen eigenen, professionellen Tagungsbereich verfügen.
  2. Ein Tagungshotel muss standardisiertes Informationsmaterial in Druck- und in digitaler Form vorweisen.
  3. Ein Tagungshotel muss ein standardisiertes Angebotsprocedere einhalten.
  4. Ein Tagungshotel muss professionelle, tagungsspezifische F&B-Leistungen sowie die entsprechenden F&B-Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
  5. Ein Tagungshotel muss eine professionelle Veranstaltungsbetreuung sicherstellen.
  6. Ein Tagungshotel muss einen vorgegebenen Abrechnungsprozess sowie eine vorgegebene Abrechnungsform einhalten.
  7. Ein Tagungshotel muss in Ausstattung und Dienstleistung geschäftsreise-geeignet sein.

Um der Heterogenität von Angebot und Nachfrage Rechnung zu tragen, können Tagungshotels noch den Zusatz "300", "500" oder "500 Plus" führen. Dieser Zusatz signalisiert die maximale Tagungsteilnehmerzahl bei Reihenbestuhlung und zugleich die nutzbare Raumfläche im größten Tagungsraum des Hauses. Die Raummaße der Kategorie "Basis" entsprechen denen der DIN 15906 "Tagungsstätten".

 


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